Wer kennt und nutzt Petitionen an den Deutschen Bundestag? Ergebnisse einer Repräsentativbefragung

TAB-Sensor Nr. 3 liefert neben Informationen zu Bekanntheit und Nutzung der »Bundestags-Petition« Antworten zur Nutzung von privaten Petitions- bzw. Kampagnenportalen.
TAB-Sensor 3 Wer kennt und nutzt Petionen an den Deutschen Bundestag
TAB-Sensor Nr. 3: Wer kennt und nutzt Petionen an den Deutschen Bundestag

»Jedermann« hat nach Artikel 17 des Grundgesetzes das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Allein im Jahr 2019 wurden ca. 13.500 Petitionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages gerichtet. Sie betrafen sowohl persönliche Anliegen als auch grundsätzliche Anliegen von allgemeinem Interesse. Die »Bundestags-Petition« bietet die Gewähr, dass jedes Anliegen geprüft und beschieden wird.

Doch wer kennt und nutzt Petitionen an den Deutschen Bundestag? Und wie haben die Menschen vom Petitionsrecht erfahren? Der TAB-Sensor Nr. 3 nähert sich diesen Kernfragen aus der Sicht von Internetnutzerinnen und -nutzern mit Wohnsitz in Deutschland. Auch über die Bekanntheit von außerparlamentarischen Petitions- bzw. Kampagnenportalen in der Bevölkerung wird im neuen TAB-Sensor berichtet.

Die bundesweite Repräsentativbefragung stellt einen Baustein der Untersuchung des TAB zum Thema »Petitionen an den Deutschen Bundestag – Bekanntheit und Nutzung« dar, die als TAB-Hintergrundpapier Nr. 25 in Kürze erscheinen wird.

Die Reihe TAB-Sensor stellt gesellschaftliche Wahrnehmungen, Bewertungen und Sichtweisen zu Fragen des wissenschaftlich-technischen Wandels vor. Grundlage sind empirische Erhebungen bei gesellschaftlichen Stakeholdern, die nach wissenschaftlichen Standards entwickelt und ausgewertet werden.

19. November 2020

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