Ritterrüstung arbeitsbericht 144Templermeister/pixelio

Stand und Perspektiven der militärischen Nutzung unbemannter Systeme

Unbemannte Systeme (UMS) sind wiederverwendbare Fahrzeuge, die keinen Bediener tragen, und zu Land, zur See, in der Luft – autonom oder ferngesteuert – Missionen durchführen. Aufgrund der Trennung von Bediener und System bieten sie die Möglichkeit, sich bei einem Einsatz der Einwirkung feindlichen Feuers zu entziehen oder das Betreten gefährlichen Terrains zu vermeiden, zugleich aber aus der Distanz aufzuklären, den Gegner zu erkennen und ggf. zu bekämpfen. Dadurch können wichtige Dimensionen des Fähigkeitsspektrums der Streitkräfte gesteigert sowie verbesserte oder neuartige Optionen auf dem Gefechtsfeld erschlossen werden. Spätestens seit dem tausendfachen Einsatz luftgestützter bewaffneter Drohnen in Irak und Afghanistan verbinden sich mit UMS aber auch sicherheits-, rüstungskontrollpolitische und völkerrechtliche Herausforderungen.

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Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Auf Initiative des Verteidigungsausschusses wurde das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) mit einer Bestandsaufnahme und Folgenabschätzung zu aktuellen nationalen und internationalen Entwicklungen und Perspektiven von UMS beauftragt. Hierbei war es das Ziel, die relevanten technologischen Schlüsselfelder der UMS-Entwicklung zu identifizieren und künftig relevante Sektoren aufzuzeigen. Auch sollten die volkswirtschaftliche und innovationspolitische Relevanz von UMS untersucht werden. Ebenfalls sollten rechtliche Bestimmungen aus den Bereichen Rüstungs- und Rüstungsexportkontrolle sowie Verkehrs- und Völkerrecht auf ihre Relevanz für UMS geprüft werden.

Ergebnisse

Im Folgenden werden die Schwerpunkte des Berichts sowie die dazu erarbeiteten Ergebnisse in Ausschnitten vorgestellt. Die weiteren Ergebnisse können der Zusammenfassung des TAB-Berichts entnommen werden.

Übersicht des Spektrums unbemannter Systeme (Deutschland, USA)

Um den Zugang zum komplexen Feld unbemannter Systeme zu erschließen, wurde eine im Auftrag des TAB entwickelte Definition, die UMS gegen andere Systeme wie beispielsweise Marschflugkörper abgrenzt und die charakteristische Trennung zwischen dem eigentlichen Fahrzeug und weiteren Komponenten des Gesamtsystems betont, herangezogen. Hierauf aufbauend wurde eine Übersicht des aktuellen Stands der Entwicklung von UMS, geordnet nach dem Bewegungsmedium, in dem sie operieren, entwickelt. Hierbei lag der Schwerpunkt auf der Wiedergabe der Vielfalt unbemannter Systeme unter Berücksichtigung ihrer technischen Eigenschaften wie Größe, Reichweite oder Nutzlastkapazität, ihrer möglichen Einsatzarten und Funktionen sowie der erreichten Missionsautonomie. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei den wehrtechnischen Entwicklungen in Deutschland und den USA.

Die bisherige Entwicklung unbemannter Systeme zeigt vor allem zwei Charakteristika. Zum einen werden Parameter wie Schnelligkeit, Reichweite, Ausdauer, Agilität oder die mitgeführte Nutzlast fortwährend gesteigert. Zum anderen wird eine immer höhere Missionsautonomie erreicht. Dadurch sind unbemannte Systeme in einem breiten Größenspektrum für eine Vielfalt von Aufgaben – von Aufklärung und Überwachung bis hin zum Kampfeinsatz – verfügbar. Insbesondere unbemannte Luftfahrzeuge haben sich über eine Funktion als Aufklärer hinaus als Waffenplattform in sogenannten Hunter-Killer-Missionen etabliert. Eine vergleichbare Vielfalt von Funktionen ist für unbemannte Fahrzeuge zu Land und zu Wasser derzeit noch nicht realisiert. Unbemannte Landsysteme werden bisher fast ausschließlich fernpilotiert zur Kampfmittelräumung eingesetzt. Den am wenigsten fortgeschrittenen technologischen Entwicklungsstand weisen derzeit unbemannte Seesysteme auf. Weltweit sind bisher nur Fahrzeuge der kleineren Klassen hauptsächlich zur Minenbekämpfung im Einsatz.

Entwicklungsstand und Perspektiven bei den relevanten Schlüsseltechnologien und Systemen

Wie bereits bisher wird auch zukünftig die Entwicklung leistungsstarker Systeme zur Erfüllung komplexer und häufig langandauernder Missionen von Fortschritten in einer Reihe von Schlüsseltechnologien abhängen. Von besonderer Bedeutung sind die Technologiefelder Antrieb und Energieversorgung, Leitsysteme, Navigation, Planungssysteme, Datenübertragung und Kommunikation, Nutzsensorik sowie Autonomie. Darüber hinaus erhöhen auch Querschnittstechnologien wie Informationstechnik oder Biotechnologie die Leistungsfähigkeit unbemannter Systeme.

Viele der Fortschritte in den relevanten Technologiefeldern und Querschnittstechnologien verdichten sich in der Entwicklung von UMS zu Trends zu einer höheren Missionsautonomie, einer Ausweitung des Größenspektrums sowie zu einer Bewaffnung unbemannter Systeme. In Hinblick auf die künftige Entwicklung unbemannter Systeme sind in erster Linie Computer- und Informationswissenschaft und -technik sowie Biowissenschaft, Biotechnik und Ansätze der theoretischen Biologie zu nennen, um insbesondere die für autonome Systeme erforderlichen »intelligenten Funktionen« (z. B. Mustererkennung, Bildfolgenanalysen) zu realisieren. Auch Nanotechnologien und Mikrosystemtechnik spielen eine wichtige Rolle bei der stetig steigenden Leistungsfähigkeit und Miniaturisierung von Bauteilen, neue Materialien führen zu leichteren und widerstandsfähigeren Systemen, einer verringerten Radarsignatur oder zur Effizienzsteigerung bei Akkumulatoren.

Einsatzkonzepte und Szenarien in der Bundeswehr

Als eine Armee im Einsatz ist die Bundeswehr ein Akteur internationaler Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus geworden. Um den daraus resultierenden Herausforderungen auch von Kampfeinsätzen gerecht werden zu können, werden Fortschritte in den Kategorien Führungsfähigkeit, Nachrichtengewinnung und Aufklärung, Mobilität, Wirksamkeit im Einsatz, Unterstützung und Durchhaltefähigkeit, Überlebensfähigkeit und Schutz angestrebt.

Die Bundeswehr plant, unbemannte Systeme in Zukunft weit stärker als bisher zum Einsatz zu bringen. Diese Perspektive gründet sich auf die Erwartung, dass diese vor allem zu einer verbesserten Nachrichtengewinnung und Aufklärung sowie einem erhöhten Schutz der Truppe beitragen. Mittelfristig ist aber auch die Fähigkeit zum Einsatz von Wirkmitteln vorgesehen. Insbesondere in den Überlegungen der Luftwaffe wird eine kontinuierliche Fähigkeitsausweitung von unbemannten fliegenden Systemen angestrebt, die u. a. Lufttransport, Luftbeladung und Luftkampf einschließt.

Allerdings ist die Diskussion um Einsatzkonzepte, Fähigkeitsforderungen der Teilstreitkräfte, Anforderungen an die Systeme und die schrittweise Integration in die Streitkräfte im Fluss. Eine Auseinandersetzung mit der zukünftig weiter verstärkte Nutzung unbemannter Systeme durch die Bundeswehr ist auch vor dem Hintergrund der politisch definierten Zielsetzungen der Streitkräfte und ihres durch die Streitkräfte angestrebten erweiterten Fähigkeitsprofils zu führen. Es sollten dabei aktuelle Überlegungen sowie Ansätze stärker verfolgt und ggf. neu entwickelt werden, die auf streitkräftegemeinsame Konzepte in internationalen Missionen zielen. Bedacht werden sollten sowohl die technischen Dimensionen als auch die Begründung und Definition von Einsatzszenarien und Fähigkeitsforderungen bezüglich multinationaler Operationen. Unumgänglich erscheint zudem eine offenere Diskussion von Trends der zunehmenden Autonomie sowie der angestrebten Nutzung von unbemannten Systemen als Waffenträger.

Ökonomische Aspekte und innovationspolitische Relevanz

Der Markt für unbemannte Systeme wird von militärischen Flugsystemen dominiert und ist im letzten Jahrzehnt kontinuierlich angewachsen. Der zivile Anteil im Gesamtsektor ist bis heute marginal geblieben. Im deutlich kleineren Gesamtmarkt für unbemannte Bodensysteme erreichen zivile Anwendungen etwa ein Viertel Umsatzanteil, beispielsweise mit Fahrzeugen, die zur Bombenentschärfung und in Katastrophenfällen eingesetzt werden. In dieser Hinsicht bildet der maritime Bereich, der den kleinsten Teilmarkt darstellt, eine Ausnahme. Der Umsatz mit zivil genutzten Systemen ist deutlich höher als der von militärischen und kann auf etwa drei Viertel taxiert werden. Schätzungen aus der Industrie sowie von Beratungsunternehmen, die deren Daten nutzen, lassen für die einzelnen Teilmärkte auch zukünftig Zuwächse erwarten.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht stellen sich die Entwicklung und Nutzung militärischer Systeme als Referenzmärkte dar, die die Möglichkeiten autonomer Systeme demonstrieren, technologische Fortschritte und Kostensenkungseffekte bewirken sowie die entsprechende industrielle Basis und deren FuE-Kapazitäten stützen. Die technischen Möglichkeiten und wirtschaftlichen Perspektiven sprechen dafür, dass UMS in zwei bis drei Jahrzehnten nicht nur einige Nischenmärkte besetzt haben werden. Entscheidend für zukünftige Innovations- und Diffusionsprozesse und damit auch für die Generierung von Wertschöpfungsketten und Skaleneffekten in Deutschland wird also sein, ob und in welchem Umfang sich ein globaler Markt für UMS auch über die militärische Sicherheitsvorsorge hinaus konstituieren wird.

Daher stellt sich die Frage, ob seitens der Politik der zu erwartende Innovationsprozess durch Schaffung spezifischer Rahmenbedingungen mitgestaltet werden sollte. Ein erster Schritt wäre zunächst eine Bestandsaufnahme des Entwicklungsstandes und absehbarer Perspektiven sowie der Voraussetzungen, die am Standort Deutschland gegeben sind. Für alle Typen unbemannter Systeme ist eine Vielzahl von erforderlichen Rahmenbedingungen noch anzupassen oder neu zu gestalten. Dazu gehören eine möglichst international harmonisierte Rechtsetzung, international gültige technische Standards, Versicherungsmodelle oder ausreichendes Wagniskapital.

Ein zukünftig verstärkter Einsatz unbemannter Systeme in zivilen Anwendungsfeldern wirft die Frage nach ihrer nationalen wie internationalen verkehrsrechtlichen Einordnung auf. Die auf bemannte Systeme ausgerichteten Rechtsmaterien sind aber als Grundlage für ein gleichberechtigtes Miteinander wenig geeignet.

Verkehrsrechtliche Aspekte

Bei einer ersten Problemanalyse zeigt sich, dass die Rechtslage im Bereich der Luftfahrt im Blick auf eine Regulierung unbemannter Systeme insgesamt zersplittert und unübersichtlich, vor allem aber nicht systemadäquat ist. Sowohl bei der Begriffsbestimmung unbemannter Flugsysteme und der Präzisierung der damit verbundenen Rechtsfolgen als auch der Definition der Pflichten und Kompetenzen des Bedienpersonals besteht (Neu-)Regelungsbedarf auf nationaler und europäischer Ebene. Erforderlich wären systemspezifische Verkehrs- und Kollisionsregeln sowie eine normenklare Regelung der Zulassung von Flugsystemen und der Lizenzierung des Bedienungspersonals.

Im Bereich unbemannter Bodenfahrzeuge ist die rechtliche Diskussion kaum entwickelt. Schon eine erste Sichtung der Rechtsmaterien zeigt aber die Erforderlichkeit einer Anpassung. Regelungsbedarf besteht beispielsweise hinsichtlich der Zulassung. Insgesamt ist in diesem Bereich ein erheblicher Bedarf an rechtswissenschaftlicher Analyse erkennbar, um zu einem angemessenen Regelungskonzept zu gelangen.

Die nationalen und europäischen Rechtsmaterien zum Schifffahrtsrecht sowie die einschlägigen völkerrechtlichen Verträge scheinen auf den ersten Blick relativ offen für eine Integration spezifischer Vorschriften zu unbemannten Wasserfahrzeugen zu sein. Für die Schifffahrt müssten vor allem die geltenden Kollisionsregeln einer genauen Analyse unterzogen werden, um Regelungsbedarf zu identifizieren und systemadäquate und anschlussfähige Regelungskonzepte zu entwickeln. Gewichtiger Regelungsbedarf ergibt sich im Bereich des Seeschifffahrts- und des Seerechts.

Sicherheits- und rüstungskontrollpolitische Einordnung unter Berücksichtigung von Proliferationsrisiken und terroristischen Bedrohungsszenarien

Unbemannte Systeme werden von zunehmend mehr Nationen in ihre Streitkräfte integriert. Angesichts einer offensichtlichen Dynamik bei der Ausrüstung der Streitkräfte mit unbemannten fliegenden Systemen sowie des Trends zu immer leistungsstärkeren und bewaffneten unbemannten Systemen, von denen einige mit Massenvernichtungswaffen bestückt werden können, wäre aus Sicht der Rüstungs- und Rüstungsexportkontrolle zumindest eine Bestandsaufnahme angebracht. Darüber hinaus kann in Anbetracht bestehender Schwächen der Exportüberwachung bestimmter dual-use-fähiger Komponenten luftgestützter UMS und der schnellen Weiterverbreitung von technologischem Wissen, z. B. über das Internet, der Einsatz von fliegenden UMS oder Marschflugkörpern im Rahmen extremistischer Operationen als eine der potenziellen zukünftigen Bedrohungen angesehen werden. Ferngesteuerte Flugzeuge oder konvertierte Modellflugzeuge wären leicht zu bauen, und eine Radarüberwachung ist zurzeit relativ einfach zu überwinden.

Jedoch steht mit dem Missile Technology Control Regime (MTCR) ein im Grundsatz geeignetes Nonproliferationsinstrument für luftgestützte UMS-Systeme und moderne UMS-Technologien zu Verfügung. Angesichts der technologischen Weiterentwicklung und der immer weiteren Verbreitung sollten entsprechende Technologien bewaffneter UMS integriert werden. Gleiches gilt für das Wassenaar-Abkommen. Auch in den Hague Code of Conduct against Ballistic Missile Proliferation (HCOC) ließen sich Marschflugkörper und in der Luft operierende UMS einbeziehen. Informationen zu UMS könnten in einem zu gründenden internationalen Datenzentrum gesammelt und den Mitgliedstaaten im Rahmen des HCOC zur Verfügung gestellt werden.

Einige der bestehenden Rüstungskontrollverträge schließen unbemannte Systeme ein. Dazu zählen etwa das Chemiewaffenabkommen, das Übereinkommen über biologische Waffen und Toxinwaffen sowie der Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag). Andere Rüstungskontrollverträge sehen unbemannte Systeme nicht als Regelungsgegenstand vor. So fehlen entsprechende Bestimmungen in den für Nuklearwaffen relevanten Verträgen INF (Intermediate-Range Nuclear Forces) und New START (New Strategie Arms Reduction Treaty). In der Gesamtbetrachtung zeigt sich, dass die bestehenden Rüstungskontrollverträge der Entwicklung und Einführung bewaffneter unbemannter Plattformen keine wirksamen Grenzen setzen.

Humanitäres Völkerrecht

Mit dem Humanitären Völkerrecht ist ein Einsatz von insbesondere bewaffneten UMS vereinbar, wenn die dort verankerten Prinzipien in bewaffneten Konflikten Beachtung finden. Angesichts des Trends zur Bewaffnung unbemannter (insbesondere fliegender) Systeme sowie angesichts zunehmender Autonomiegrade könnte aber ein nationaler Überprüfungsprozess auf der Grundlage von Artikel 36 des Zusatzprotokolls I zu den Genfer Abkommen erwogen werden. Auf internationaler Ebene könnte als Fernziel eine ausdrückliche völkerrechtliche Regelung (möglicherweise in Gestalt eines Manuals) in Erwägung gezogen werden.

Fazit

UMS haben ihr Potenzial, im militärischen Bereich zukünftig erhebliche Anteile bemannter Systeme zu ersetzen, in bestimmten Einsätzen den personellen Aufwand zu reduzieren und den Schutz der Soldaten deutlich zu verbessern, unter Beweis gestellt. Die globalen Märkte für militärische Systeme werden voraussichtlich weiter wachsen. Auch ist zu erwarten, dass unbemannte Systeme im globalen Maßstab breite Anwendung für nichtmilitärische Zwecke finden werden. Die industrielle Produktionsbasis moderner Volkswirtschaften und zahlreiche gesellschaftliche Teilsysteme, wie insbesondere der Verkehr, werden sich langfristig drastisch wandeln.

Angesichts des dadurch aufgeworfenen politischen Steuerungs- und rechtlichen (Neu-)Regelungsbedarfs sollte erwogen werden, UMS aus industrie-, wirtschafts- und innovationspolitischer Sicht einerseits sowie sicherheits-und rüstungskontrollpolitischer Perspektive andererseits einer umfassende Bestandsaufnahme und Bewertung zu unterziehen.

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