Die Einreichungsfrist für Angebote ist am 10. Mai 2021 abgelaufen.

Techniktrends und Entwicklungsmöglichkeiten für einen verstärkten Einsatz von Rezyklaten

Gutachter/innen im Rahmen des TA-Projekts »Strategien und Instrumente zur Verbesserung des Rezyklateinsatzes« gesucht

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Thematischer Hintergrund

Deutschland ist auf die zuverlässige Verfügbarkeit von Ressourcen angewiesen, deren Schutz, sparsame Nutzung und Wiederverwertung zu zentralen politischen Zielen geworden sind. Allerdings werden bislang nur circa 16 % der für die deutsche Wirtschaft benötigten Rohstoffe durch Sekundärrohstoffe gedeckt. Ein genauer Blick auf die Recyclingstatistiken verrät, dass für manche Abfallströme noch erhebliche Potenziale bei der stofflichen Verwertung vorhanden sind. Dies gilt beispielsweise für Kunststoffverpackungen, aber auch für Elektro- und Elektronikaltgeräte, die eine der am schnellsten wachsenden Abfallmengen Europas ausmachen und zugleich Speicher wertvoller Stoffe sind (z. B. Edelmetalle, seltene Erden), für die mittelfristig Versorgungsengpässe drohen.

Je nach Abfallstrom und vorgesehener Anwendung der Rezyklate bestimmen unterschiedliche Faktoren den Grad der Rückgewinnung der einzelnen Stoffe und Materialien. Beispielsweise bremst die technische Machbarkeit den Ausbau von Recyclinginfrastrukturen für Alttextilien (Faser-zu-Faser-Recycling). Hingegen erschweren hohe Personalkosten sowohl das Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten als auch die Rückgewinnung von Kunststoffen aus Altfahrzeugen. An das Kunststoffrecycling für Verwendungen in der Lebensmittelindustrie werden wiederum hohe Ansprüche hinsichtlich der Qualität der Rezyklate gestellt.

Neben Anreizen, die bei den Abfallerzeugern und Entsorgungsträgern ansetzen, spielt die Steigerung der Nachfrage für Rezyklate eine erhebliche Rolle. Der neue europäische Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft, eine der Hauptsäulen des European Green Deals, greift dieses Problem auf und nennt das Ziel, den Anteil an Rezyklaten in Produkten zu erhöhen, bei gleichzeitiger Gewährleistung von Leistung und Sicherheit.

Vor diesem Hintergrund führt das TAB im Auftrag des Deutschen Bundestages das TA-Projekt »Strategien und Instrumente zur Verbesserung des Rezyklateinsatzes«. Die Untersuchung erfolgt in zwei Schritten. In der anstehenden ersten Projektphase sollen vielversprechende Absatzmärkte und Technologien sowie Hemmnisse für den Einsatz von Rezyklaten untersucht werden, in der darauf aufbauenden zweiten Projektphase dann Politikinstrumente sowie rechtliche Handlungsmöglichkeiten zur Steigerung des Rezyklateinsatzes.

Leistungsbeschreibung der zu vergebenden Gutachten

In der ersten Projektphase des anlaufenden TA-Projekts sollen ein systematischer Überblick über den Stand der Technik und technologische Entwicklungstrends in der Recyclingbranche geschaffen, Innovationsfelder in verschiedenen Stufen des Recyclingprozesses bestimmt sowie technische, rechtliche und wirtschaftliche Hemmnisse für einen verstärkten verstärkten Einsatz von Rezyklaten identifiziert werden. Der Fokus der Untersuchung liegt auf Post-Consumer-Abfällen. Es sollen drei Gutachten vergeben werden, die eine entsprechende Bestandsaufnahme anhand jeweils einer Abfallart vornehmen sollen:

Themenfeld 1: Kunststoffverpackungen

Hier soll es um Stand, Potenziale und Perspektiven der Wiederverwertung von Abfällen aus Kunststoffverpackungen (Polyethylen, PET, Polypropylen etc.) gehen, die etwa 60 % der Kunststoffabfälle ausmachen, aber bislang nur zu etwa 50 % recycelt werden.

Themenfeld 2: Bauabfälle

Thema ist hier das Recycling von Bauabfällen, die mengemäßig die wichtigste Abfallgruppe in Deutschland sind. Es soll die möglichst hochwertige Wiederverwertung sowohl von mineralischen Bauabfällen (insbesondere RC-Beton) als auch von Baumaterialien aus Kunststoff (PVC, Dämmmaterialien etc.) betrachtet werden.

Themenfeld 3: Elektro- und Elektronikabfälle

Elektronikabfälle stellen eine wachsende Abfallart und eine zunehmend wichtige Quelle für Sekundärrohstoffe dar. Die Recyclingquoten sind für die unterschiedlichen Bestandteile jedoch noch sehr unterschiedlich. Im Gutachten sollen vor dem Hintergrund der derzeitigen Recyclingpraxis die Möglichkeiten einer qualitativ hochwertigen Verwertung sowohl von Kunststoffen als auch Metallen (inkl. seltene Erden) aufgezeigt werden.

Im Rahmen der Gutachten sollen jeweils folgende Aspekte untersucht werden:

  • Gegenwärtige Stoffströme und Absatzmärkte: Bestandsaufnahme des aktuellen Wissenststandes (auf Basis vorliegender Daten) bzgl. jährlich anfallender Abfallmengen sowie aktueller Recycling- und Substitutionsquoten von Primär- durch Sekundärrohstoffe in den relevanten Einsatzbereichen und Absatzmärkten für die jeweiligen Rezyklate.
  • Stand der Technik und Verwertungsmöglichkeiten: aktueller Stand bei Recyclingtechnologien sowie Beschreibung ihrer Vor- und Nachteile (im Vergleich zu alternativen Verwertungswegen) unter Berücksichtigung von Kosten- und Umweltaspekten (z. B. Energieverbrauch, CO2-Intensität, umweltschädliche Immissionen), Qualitätsmerkmalen und (werk)stofflichen Verwertungsmöglichkeiten der produzierten Rezyklate in relevanten Absatzmärkten (Down- vs. Upcycling). Grobe Abschätzung der mengenorientierten Steigerungspotenziale zum Einsatz von Rezyklaten in vielversprechenden Absatzmärkten.
  • Technologische Entwicklungstrends: Analyse der Potenziale, Risiken und Perspektiven innovativer Recyclingverfahren, insbesondere für die Steigerung eines qualitativ hochwertigen Angebots von Rezyklaten. Beschreibung digitaler Lösungen zur besseren Steuerung der Materialkreisläufe und Entsorgungswege (z. B. Unterstützung sortenreiner Materialströme mittels digital auslesbarer Wasserzeichen, digitale Rücknahmesysteme und Produktpässe). Überblick über FuE-Akteure und FuE-Projekte sowie Pilotprojekte mit industriellen großtechnischen Anwendungen.
  • Rahmenbedingungen: Überblick über den jeweils bestimmenden Rechtsrahmen für Abfallentsorgung und Wiederverwertung (inkl. relevanter Voraussetzungen für die Produktgestaltung z. B. aus den Bereichen Gesundheitsschutz, Chemikaliensicherheit oder Lebensmittelrecht), infrastrukturelle Voraussetzungen sowie wirtschaftliche und betriebliche Merkmale der Entsorgungs- und Recyclingindustrie in Deutschland (u. a. Unternehmensstrukturen, Innovationsstärke, Digitalisierungsgrad, wirtschaftliche Lage).
  • Hemmnisse: zusammenfassende Darstellung technischer und infrastruktureller Herausforderungen für den Einsatz von Sekundärrohstoffen sowie wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Barrieren, die eine Vermarktung von Rezyklaten in den identifizierten vielversprechenden Absatzmärkten erschweren resp. verhindern (wie z. B. niedrige Preise für Primärrohstoffe, Akzeptanzprobleme). Identifizierung regulatorischer Hemmnisse (z. B. verzerrende Subventionen) und von Konflikten mit anderen politischen Zielen bzw. Regularien (z. B. Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe, umweltschädliche Immissionen, Produktsicherheit). Identifizierung von Möglichkeiten zur Überwindung dieser Barrieren sowie von Forschungsbedarfen im Hinblick auf Technikentwicklung, Verwertung und Verwendung von Rezyklaten.

Der vergütbare Bearbeitungsaufwand beträgt jeweils 4 Personenmonate. Änderung oder Konkretisierung der Untersuchungsaspekte wie auch die Einreichung kombinierter Angebote sind möglich und sollten ggf. zwischen TAB und potenziellen Auftragnehmer/innen im Rahmen der Angebotserstellung abgestimmt werden. Die grundsätzliche Bereitschaft zur engen Kooperation mit dem TAB wird vorausgesetzt.

Termine

  • Abgabetermin für Angebote ist der 10. Mai 2021.
  • Mit der Bearbeitung der Gutachten soll (voraussichtlich) am 1. Juli 2021 begonnen werden.
  • Ein Auftakttreffen soll voraussichtlich Juli 2021 im TAB stattfinden (je nach Pandemiesituation ggf. als Videokonferenz).
  • Eine Zwischenberichterstattung ist bis zum 15. September 2021 vorzusehen.
  • Die Gutachten müssen bis zum 1. November 2021 fertiggestellt sein.

 

Hinweise zur Angebotserstellung

Da der vorgesehene Zeitrahmen für die Erstellung der Gutachten keine langwierige Erschließung der Themen zulässt, wird erwartet, dass die Anbietenden bereits über eine ausgewiesene Expertise im Feld verfügen und möglichst auf eigene Vor- und laufende Arbeiten zurückgreifen können.

Die Bereitschaft zur engen Kooperation mit dem TAB wird vorausgesetzt. Bei mehreren Auftragnehmern wird die Bereitschaft zur Zusammenarbeit untereinander vorausgesetzt. Aus den Angeboten muss neben der inhaltlichen Schwerpunktsetzung und dem methodischen Vorgehen auch klar ersichtlich sein, welcher Arbeitsaufwand und welche Kosten kalkuliert werden.

Bei der Erarbeitung der Angebote sind die Hinweise für Gutachter/innen zu beachten. Insbesondere muss die Kompetenz der Anbietenden aus den Angeboten hervorgehen.

Senden Sie uns zunächst eine elektronische Version Ihres Angebots zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt (Word-Dokument zum Ausfüllen) oder dem ausgefüllten Online-Formular zu administrativen Angaben zum Gutachtenangebot an unsere E-Mail-Adresse buero∂tab-beim-bundestag.de. Nach unseren Erfahrungen müssen die eingehenden Angebote häufig inhaltlich, formal und kalkulatorisch überarbeitet werden. Sollten wir Ihr Angebot nach Prüfung durch uns in die engere Wahl ziehen und dem Deutschen Bundestag zur Vergabe vorschlagen wollen, werden wir Sie gegebenenfalls um eine entsprechende Modifizierung sowie hernach um die Zusendung eines unterschriebenen Angebots an das TAB bitten. (Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin).

Weitere Informationen und Downloads

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin
+49 30 28491-0
buero∂tab-beim-bundestag.de