Ausschreibungen von Gutachten

Zu zentralen definierten Fragestellungen eines TA-Vorhabens oder Monitorings schlägt das TAB dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung die Einholung von Gutachten von externen Expertinnen und Experten bzw. wissenschaftlichen Einrichtungen vor.  Aufgabe des TAB ist es, die Ausschreibung zu erarbeiten, eingehende Angebote zu sichten und wissenschaftlich zu bewerten sowie dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Gutachtenvergabe zu unterbreiten. Eine Gutachtenvergabe zu den hier veröffentlichten Ausschreibungen erfolgt dann jeweils vorbehaltlich der Zustimmung bzw. Mittelbewilligung durch den Deutschen Bundestag.

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