Vulnerabilitätsanalysen des Verkehrs- und Gesundheitsystems
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Thematischer Hintergrund
Die Coronapandemie zeigt die Verletzlichkeit und Krisenanfälligkeit komplexer Gesellschaften, die global hoch interdependent miteinander verflochten sind. Moderne Gesellschaften haben sich als weniger stabil und verwundbarer gezeigt, als von vielen angenommen wurde. Weitere Krisen dieses Ausmaßes sind auch in Zukunft nicht ausgeschlossen. Finanzcrashs, globale Migrationsbewegungen, ein erstarkter Nationalismus und Populismus, Klimawandel und Ressourcenverknappung sind Entwicklungen und Ereignisse, die in ihrem synergistischen Zusammenwirken im Rahmen der gesellschaftlichen Entwicklungspfade zu Zuspitzungen bislang unbekannter Art führen können. Sowohl für die Verhinderung als auch für die Bewältigung von tiefgreifenden Krisen wäre es von zentraler Bedeutung, dass Anzeichen frühzeitig identifiziert werden. Je zeitiger eine krisenhafte Entwicklung erkannt werden kann, desto eher lassen sich präventive und reaktive Maßnahmen einleiten. Neben der Früherkennung von Bedrohungen ist das Wissen über besondere Verletzbarkeiten bzw. krisenanfällige Bereiche, sogenannte Vulnerabilitäten, eine fundamentale Voraussetzung, um Strategien zur Steigerung der Resilienz von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik entwickeln zu können.
Obwohl es an Institutionen, die Instrumente zur Früherkennung anwenden, nicht mangelt (international z. B. WHO, UN, OECD, Weltbank; national z. B. Auswärtiges Amt, Planungsamt der Bundeswehr, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesinstitut für Risikobewertung, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), werden die gewonnenen Erkenntnisse nicht ausreichend genutzt, vernetzt und in politische Prozesse übersetzt und integriert. Bis dato mangelt es bei den Risikoanalysen häufig an der notwendigen Weitsicht. Krisen und Risiken werden nicht systemisch gesehen und gedacht, sondern ganz überwiegend als Ausnahmezustand, dem akut – und zeitlich begrenzt – begegnet werden muss.
Das Bemühen, potenzielle Risiken und Krisen frühzeitig zu erkennen und in die strategische Entscheidungsfindung von Politik, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Institutionen einfließen zu lassen, ist ganz offensichtlich mit großen Schwierigkeiten konfrontiert. Ein grundsätzliches Problem ist, dass auch aus einer Fülle von Daten und Einzelinformationen nicht notwendigerweise Orientierungswissen für Politik und Gesellschaft über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß möglicher Krisen abgeleitet werden kann. Zusätzlich wird durch die Globalisierung und ihre Interdependenzen die Prognose zukünftiger Krisen (Verläufe, Eintrittswahrscheinlichkeiten) immer schwieriger. Um künftig besser auf das Auftreten von globalen Schocks vorbereitet zu sein, ist ein permanentes und globales Frühwarnsystem notwendig, das mögliche Risiken und Gefahren frühzeitig erkennt und damit ein vorausschauendes Krisen- und Risikomanagement ermöglicht. Das übergeordnete Ziel aller Maßnahmen ist letztlich, die Vitalität der Gesellschaft aufrechtzuerhalten und sich negativ auswirkende Extremlagen zu vermeiden.
Im Rahmen des TA-Projekts soll untersucht werden, wie ein kontinuierliches vorausschauendes Krisenradar gestaltet und institutionell – auch international – verankert werden müsste, um ein frühzeitiges Krisen- und Risikomanagement zu ermöglichen. Hieraus resultieren zwei Leitfragen: Welche Defizite bestehen bei der Früherkennung von systemischen Bedrohungen? Welche Instrumente, Einrichtungen und Konsultationsmechanismen im politischen Raum müssten verbessert oder erst noch geschaffen werden, um eine zügige, umfassende und nachhaltige Reaktion auf krisenhafte Ereignisse zu gewährleisten? Das TA-Projekt soll hierfür insgesamt vier Module umfassen:
- Modul 1: Lessons Learnt: Reallabor Corona – Erfahrungen mit Frühwarnsystemen in der aktuellen Pandemiekrise
- Modul 2: Zukünftige Krisen: prospektive Analyse von Gefahren mit hohem Krisenpotenzial und Vulnerabilitätsanalysen in ausgewählten gesellschaftlichen Teilsystemen
- Modul 3: Institutionelle Verankerungen der Früherkennung von systemischen Bedrohungen
- Modul 4: Resilienzförderung: neue Perspektiven für eine transformative Resilienz
Leistungsbeschreibung der zu vergebenden Gutachten
Im Rahmen des Moduls 2 sollen zwei Gutachten vergeben werden:
- Vulnerabilitätsanalyse des Verkehrssystems in Deutschland
- Vulnerabilitätsanalyse des Gesundheitssystems in Deutschland
Die Vulnerabilitätsanalysen des Verkehrssystems bzw. des Gesundheitssystems in Deutschland sollen jeweils hinsichtlich der systemischen Risiken
- Klimawandel
- Pandemien
- Cyberkriminalität
durchgeführt werden. Die Analysen sollen dabei die Untersuchung jeweils der Exposition des Systems (Verkehr, Gesundheit) und seine Sensitivität den ausgewählten systemischen Risiken gegenüber einschließlich der Anpassungskapazitäten des Systems umfassen. Dies soll ein Verständnis für die möglichen und wahrscheinlichen Auswirkungen systemischer Risiken auf die Gesellschaft und auf die wechselseitigen Abhängigkeiten, Ursache-Folge-Beziehungen sowie Rückkopplungs- und Kippeffekte schaffen, um letztlich die Politik dabei zu unterstützen, möglichst effektive Anpassungsstrategien und -maßnahmen für den Erhalt funktionsfähiger, stabiler Systeme zu entwickeln.
Die Gutachtenangebote können ggf. aber auch ein weiteres systemisches Risiko für die Vulnerabilitätsanalyse begründet vorschlagen. Den Vulnerabilitätsanalysen soll die einschlägige wissenschaftliche Literatur zugrunde gelegt werden.
Gutachten 1: Vulnerabilitätsanalyse des Verkehrssystems in Deutschland
Das Gutachten soll folgende Leitfragen abdecken:
- Wie können sich die ausgewählten systemischen Risiken (Klimawandel, Pandemien, Cyberkriminalität) auf das Verkehrssystem (einschließlich Infrastrukuren) in Deutschland auswirken? Sind bestimmte Verkehrsarten (Schienenpersonennahverkehr (SPNV), Schienenpersonenfernverkehr (SPFV), Straßengüterverkehr, Flugverkehr (Güter und Personen) etc.), Branchen oder Regionen in Deutschland durch die systemischen Risiken jeweils besonders betroffen? Wie beeinflussen spezifische Eigenschaften des Verkehrssystems die Anfälligkeit jeweils gegenüber den ausgewählten systemischen Risiken?
- Wie können grundlegende Wirkpfade der ausgewählten systemischen Risiken auf das Verkehrtssystem beschrieben werden? Können die Wirkpfade nach kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen differenziert werden? Wie können die Parameter zur Exposition, Sensitivität und Anpassungskapazität bestimmt bzw. beurteilt werden? Welche Unsicherheiten bestehen bei der Analyse der Wirkpfade und ihrer Bewertung für die Vulnerabilität des Verkehrssystems in Deutschland? Welche Wirkpfade sind für das Verkehrssystem in Deutschland ggf. besonders kritisch (sogenannte »Hot Spots«)?
- Wie ist die Vulnerabilität des Verkehrssystems in Deutschland zu bewerten? Wie kann das Verkehrssystem widerstandsfähiger gegenüber den ausgewählten relevanten systemischen Risiken gestaltet werden? Wie kann es gelingen, ein stärkeres Bewusstsein für die Auswirkungen der Risiken und für die daraus resultierenden Vulnerabilitäten sowie die Akzeptanz für vorsorgendes Handeln zu erreichen? Welche Maßnahmen zur Minderung ggf. entstehender Schäden und Beeinträchtigungen gibt es? Welche Akteure wären für die Umsetzung der Maßnahmen jeweils gefragt? Welche Anpassungsstrategien und -optionen bestehen jeweils im Umgang mit den Risiken? Sollten ggf. politische, regulative und rechtliche Rahmenbedingungen verändert werden, und falls ja, in welche Richtung gehend?
Gutachten 2: Vulnerabilitätsanalyse des Gesundheitssystems in Deutschland
Das Gutachten soll folgende Leitfragen abdecken:
- Wie können sich die ausgewählten systemischen Risiken (Klimawandel, Pandemien, Cyberkriminalität) auf das Gesundheitssystem in Deutschland auswirken? Sind bestimmte Sektoren des Gesundheitssystems (Prävention, Behandlung, Rehabilitation, Pflege), Leistungsbereiche oder Regionen in Deutschland durch die systemischen Risiken jeweils besonders betroffen? Wie beeinflussen spezifische Eigenschaften des Gesundheitssystems die Anfälligkeit jeweils gegenüber den ausgewählten systemischen Risiken?
- Wie können die grundlegenden Wirkpfade der ausgewählten systemischen Risiken mit Blick auf kurz-, mittel- und langfristige Wirkungen des Gesundheitssystems beschrieben werden? Können die Wirkpfade nach kurz-, mittel- und langfristigen Wirkungen differenziert werden? Wie können die Parameter zur Exposition, Sensitivität und Anpassungskapazität bestimmt bzw. beurteilt werden? Welche qualitativen Kriterien (Erwartbarkeit, Schadensausmaß, Dauer, Impact, Vernetzung etc.) sind hierfür sinnvoll zu nutzen? Welche Unsicherheiten bestehen bei der Analyse der Wirkpfade (Exposition, Sensitivität) und ihrer Bewertung für die Vulnerabilität des Gesundheitssystems in Deutschland? Welche Wirkpfade sind für das Gesundheitssystem in Deutschland ggf. besonders kritisch (sogenannte »Hot Spots«)?
- Wie ist die Vulnerabilität des Gesundheitssystems in Deutschland zu bewerten? Wie kann das Gesundheitssystem widerstandsfähiger gegenüber den ausgewählten relevanten systemischen Risiken gestaltet werden? Wie kann es gelingen, ein stärkeres Bewusstsein für die Auswirkungen der Risiken und für die daraus resultierenden Vulnerabilitäten sowie die Akzeptanz für vorsorgendes Handeln zu erreichen? Welche Maßnahmen zur Minderung ggf. entstehender Schäden und Beeinträchtigungen gibt es? Welche Akteure wären für die Umsetzung der Maßnahmen jeweils gefragt? Welche Anpassungsstrategien und -optionen bestehen jeweils im Umgang mit den Risiken? Sollten ggf. politische, regulative und rechtliche Rahmenbedingungen verändert werden, und falls ja, in welche Richtung gehend?
Bearbeitungsaufwand und Termine
Der vergütbare Bearbeitungsaufwand für die Gutachtenerstellung wird jeweils mit ca. 4 Personenmonaten veranschlagt.
Ergänzungen, Anpassungen oder Konkretisierungen der Untersuchungsaspekte sind möglich und sollten ggf. im Rahmen der Angebotserstellung mit dem TAB abgestimmt werden.
Zu Beginn und vor dem Abschluss der Gutachtenerstellung wird jeweils ein Arbeitstreffen im TAB in Berlin anvisiert. Zu Beginn sollen das Vorgehen der Gutachterteams mit dem TAB abgestimmt, am Ende zentrale Ergebnisse und Thesen der Gutachten diskutiert werden.
- Abgabetermin für Angebote ist der 21. Juli 2021.
- Mit der Bearbeitung der Gutachten soll (voraussichtlich) am 1. Oktober 2021 begonnen werden.
- Eine Zwischenberichterstattung ist bis Mitte November 2021 vorzusehen.
- Die Gutachten sollen bis zum 31. Januar 2022 fertigestellt werden.
Die vorgesehene Gutachtenvergabe und -erstellung zu den genannten Terminen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Zustimmung bzw. Mittelbewilligung durch den Deutschen Bundestag.
Hinweise zur Angebotserstellung
Bei der Erarbeitung der Angebote sind die Hinweise für Gutachter/innen zu beachten. Insbesondere muss die Kompetenz der Anbietenden aus den Angeboten hervorgehen und es müssen die beabsichtigte Vorgehensweise und der erforderliche Arbeitsaufwand verdeutlicht werden.
Insbesondere muss die Kompetenz der Anbietenden aus den Angeboten hervorgehen und es müssen die beabsichtigte Vorgehensweise und die für den Arbeitsaufwand kalkulierten Kosten verdeutlicht werden.
Senden Sie uns zunächst eine elektronische Version Ihres Angebots zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt (Word-Dokument zum Ausfüllen) oder dem ausgefüllten Online-Formular zu administrativen Angaben zum Gutachtenangebot an unsere E-Mail-Adresse buero∂tab-beim-bundestag.de. Nach unseren Erfahrungen müssen die eingehenden Angebote häufig inhaltlich, formal und kalkulatorisch überarbeitet werden. Sollten wir Ihr Angebot nach Prüfung durch uns in die engere Wahl ziehen und dem Deutschen Bundestag zur Vergabe vorschlagen wollen, werden wir Sie gegebenenfalls um eine entsprechende Modifizierung sowie hernach um die Zusendung eines unterschriebenen Angebots an das TAB bitten. (Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin).
Weitere Informationen und Downloads
- Ausschreibung (PDF)
- Formblatt für Gutachtenangebot (Word-Dokument zum Ausfüllen)
- Onlineformular für Gutachtenangebot
- Hinweise für Gutachter/innen
- Zur Projektseite
Contact
Dr. Siegfried Behrendt(Project Management)
+49 30 803088-10
s.behrendt∂izt.de Michaela Evers-Wölk
+49 30 803088-23
m.evers-woelk∂izt.de
Neue Schönhauser Straße 10
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+49 30 28491-0
buero∂tab-beim-bundestag.de