E-Voting – alternative Wahlformen und ihre Absicherung
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Veranstaltungsart:
Öffentliches Fachgespräch
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Veranstaltungsort:
Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Jakob-Kaiser-Haus, Sitzungssaal 1 302
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Datum:
06.04.2022
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Zeit:
15.00 bis 17.30 Uhr
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Übertragung:
Dokumentation der Veranstaltung auf bundestag.de; Aufzeichnung im YouTubekanal des Deutschen Bundestages oder unten
Worum ging's?
Mit der elektronischen Stimmabgabe, z. B. online über den heimischen PC oder per Smartphone, wird angestrebt, eine ergänzende Möglichkeit zur herkömmlichen Wahl per Stimmzettel oder Brief zu schaffen. Onlineabstimmungen können, vergleichbar mit einer Briefwahl, vor allem solchen Wählergruppen die Wahlteilnahme erleichtern, die bei herkömmlichen Abstimmungsprozeduren auf Zugangshürden stoßen. Hierzu zählen unter anderem Menschen mit körperlichen Einschränkungen, Ältere oder Personen, die sich vorübergehend oder permanent im Ausland aufhalten. Neuere Untersuchungen deuten zudem darauf hin, dass mit der Möglichkeit, per E-Voting zu wählen, die Wahlbeteiligung von manchen Wählergruppen (z. B. Nicht- und Gelegenheitswähler/innen, Jüngere) ansteigen könnte, wenngleich bisher kaum Effekte auf die allgemeine Wahlbeteiligung feststellbar sind. Im Zuge der COVID-19-Pandemie und den damit verbundenen Anforderungen der sozialen Distanzierung haben Onlinewahlen zusätzlich an Bedeutung gewonnen.
Neben den Vorzügen einer Onlineabstimmung wird jedoch auch eine erhöhte Gefahr für Manipulationen von Wahlen vermutet, woraus Vertrauens- und Akzeptanzprobleme resultieren könnten. Manche befürchten überdies, dass die Onlineabstimmung zur Banalisierung des Wahlakts führt und wichtige Grundsätze politischer Wahlen, wie die Öffentlichkeit der Wahl, verletzt.
Die VDI/VDE-IT als Konsortialpartner des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) führt zurzeit eine Kurzstudie zu den Vor- und Nachteilen von E-Voting im Vergleich zu konventionellen Wahlverfahren durch. Im öffentlichen Fachgespräch wurden die Zwischenergebnisse der Kurzstudie in Form eines Thesenpapiers* vorgetragen und mit Sachverständigen diskutiert.
Folgende Fragen leiteten die Diskussion :
- Was sind Vor- und Nachteile von E-Voting sowie Treiber und Barrieren für seine Einführung?
- Inwiefern erfüllt E-Voting die Wahlrechtsgrundsätze – Allgemeinheit der Wahl, Freiheit der Wahl, Wahlgleichheit, Wahlgeheimnis und Öffentlichkeit der Wahl – im Vergleich zu anderen Wahlverfahren (Briefwahl und Wahl im Wahllokal)?
- Sind eine individuelle Verifizierung der Stimmabgabe durch die Wählenden (Stimme wurde registriert und für die Partei bzw. den/die Kandidat/in gewertet, für die sie beabsichtigt war) und eine universelle Verifizierung (die Integrität des gesamten Wahlergebnisses ist nachprüfbar) bei E-Voting möglich und können Online-Wahlen sicher umgesetzt werden?
Programm
15.00 Uhr |
Begrüßung
Moderation des Fachgesprächs
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15.05 Uhr |
Impulsvortrag „E-Voting“
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15.20 Uhr |
Einführung in das Thesenpapier
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15.35 Uhr |
Diskussion mit Sachverständigen
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16.45 Uhr | Abschlussdiskussion: Sollte E-Voting bei Bundestagswahlen in Deutschland eingesetzt werden – was wären die Voraussetzungen dafür? |
17.30 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Programm (PDF)
Das Fachgespräch wurde live im Parlamentsfernsehen übertragen und steht als Mitschnitt auf der Webseite des Bundestages und unten zur Verfügung. Eine aktive Teilnahme war dieses Mal nur für Mitglieder oder Mitarbeitende des Deutschen Bundestages möglich.
Weitere Informationen
- Projektseite E-Voting – alternative Wahlformen und ihre Absicherung
- Thesenpapier* zur Veranstaltung (PDF)
- E-Voting vorerst keine Option bei Bundestags- oder Landtagswahlen. Dokumentation des Fachgesprächs auf der Webseite des Bundestages
* Das Thesenpapier ist vorläufig und fasst die Zwischenergebnisse und den bisherigen Wissenstand der seit Juli 2021 sich in der Erarbeitung befindenden Kurzstudie in Form von Thesen nach dem Verständnis der Autor/innen zusammen. Es stellt nicht die finale Kurzstudie dar. In dieser Kurzstudie werden u. a. auch die Erkenntnisse des Fachgesprächs am 6. April 2022 einfließen.