Abgabetermin für Angebote ist der 30. August 2024.

Technologische Möglichkeiten zur Reduktion von Kunststoffabfällen in den Meeren

Gutachter/innen gesucht

Im Rahmen einer TA-Kompaktstudie ist ein Kurzgutachten zur Bestandsaufnahme aktueller technologischer Entwicklungen zur Entfernung von Kunststoffen aus Gewässern und aquatischen Ökosystemen zu vergeben.

Inhaltsübersicht

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Thematischer Hintergrund

Abfälle sind in allen Meeresgewässern rund um den Globus zu finden. Meeresabfälle bestehen aus zahlreichen Materialien, von denen Plastik wegen seines hohen Anteils und möglicher Auswirkungen besonders im Fokus steht: Jedes Jahr gelangen ca. 19 bis 23 Mio. t Kunststoffabfälle in aquatische Ökosysteme, wodurch Lebensräume und natürliche Prozesse beeinträchtigt werden mit Auswirkungen auf die Anpassungsfähigkeit der Ökosysteme an den Klimawandel, auf die Grundlagen für die Nahrungsmittelproduktion und das soziale Wohlergehen. Noch 2021 schrieben die Autor/innen einer in Nature erschienenen Studie, dass nur wenige Technologien zur Entfernung von Abfällen aus aquatischen Ökosystemen die Marktreife erlangt hätten und kaum Wissen zu Effizienz und ökologischen Auswirkungen vorhanden sei. Mittlerweile wurden jedoch zahlreiche solcher Technologien entwickelt. Besondere Aufmerksamkeit in den Medien hat die niederländische Initiative »The Ocean Cleanup« erhalten, welche mithilfe von schwimmenden Kunststofffangsystemen in den vergangenen Jahren insgesamt 10.000 t Müll aus Gewässern eingesammelt haben soll. Zugleich werden Technologien zur Entfernung von Abfällen aus Ozeanen, Meeren und Flüssen aufgrund ihrer hohen Energie- und Ressourcenverbräuche sowie Treibhausgasemissionen als Scheinlösung scharf kritisiert und die Bedeutung von Vermeidungsstrategien, die an der Ursache der Verschmutzung ansetzen, hervorgehoben.

Im Rahmen einer TA-Kompakt-Studie sollen Potenziale und Auswirkungen technologischer Möglichkeiten zur Reduktion von Kunststoffabfällen in den Meeren untersucht und zusammenfassend für den Bundestag dargestellt werden.

Leistungsbeschreibung des zu vergebenden Gutachtens

Zur Unterstützung der Berichterstellung an den Bundestag wird ein Kurzgutachten vergeben. Ziel des Gutachtens ist eine Bestandsaufnahme aktueller technologischer Entwicklungen zur Entfernung von Kunststoffen aus Wasser und aquatischen Ökosystemen. Dabei sollen Technologien berücksichtigt werden, die in folgenden Bereichen eingesetzt werden (können):

  • Trinkwasseraufbereitungs- und Kläranlagen
  • Flussmündungen und Binnengewässer
  • Häfen, Küsten und Küstengebiete
  • Meere und Ozeane

In einem ersten Schritt soll eine Systematisierung bestehender und in Entwicklung befindlichender Technologien erfolgen. Für jeden Technologietyp sollen Kerndaten zu Reifegrad, Kosten, Energie- und Materialverbrauch, Effizienz bei der Entfernung von Kunststoffen sowie zu bisherigen Einsatzorten und -kontexten komprimiert dargestellt werden. Bei der Abschätzung der Effizienz sollen die optimalen Einsatzbedingungen und Grenzen der jeweiligen Technologien beschrieben werden (z.B. entfernbare Materialgröße, erreichbare Tiefe des Gewässers, Wetterbedingungen). Ergänzend sollen Informationen zu den mit den jeweiligen Technologien assoziierten Risiken für Tiere und Lebensräume zusammengefasst werden.

In einem zweiten Schritt sollen zu geeigneten Technologien Einsatzszenarien zur Eindämmung der Plastikverschmutzung in Meeren und Ozeanen skizziert und hinsichtlich ihrer Kosten, Effizienz und Nebenwirkungen charakterisiert werden. Der zu erwartende Beitrag zur Bewältigung des Problems der Vermüllung der Meere durch Plastik soll in Verhältnis zu bereits verfolgten oder anvisierten Vermeidungsstrategien gesetzt werden, die an der Ursache der Verschmutzung ansetzen.

Für die Analyse sind wissenschaftliche Publikationen, Forschungsförderungsdatenbanken, Fachveröffentlichungen, Medienberichte, sowie ggf. Patente und weitere einschlägige Veröffentlichungen zu sichten und auszuwerten. Um den aktuellen Stand der Entwicklungen abzubilden, sollen Interviews mit Herstellern und Anwendern sowie mit Stakeholdern und Verbänden geführt werden. Ziel der Gespräche ist es, ergänzende Informationen vor allem über laufende Vorhaben und neuere Entwicklungen zu erhalten und ggf. zusätzliche Daten zu Effizienz und Umweltauswirkungen zu erheben.

Bearbeitungsaufwand und Termine

Der vergütbare Bearbeitungsaufwand beträgt ca. 3 Personenmonate.

  • Abgabetermin für die Angebote ist der 30. August 2024.
  • Mit der Bearbeitung des Gutachtens soll (voraussichtlich) am 15. Oktober 2024 begonnen werden.
  • Das Kurzgutachten muss bis zum 31. Januar 2025 fertiggestellt sein.

Gutachtenvergabe und -erstellung zu den genannten Terminen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Zustimmung bzw. Mittelbewilligung durch den Deutschen Bundestag.

Hinweise zur Angebotserstellung

Qualitative und formale Anforderungen an das Gutachtenangebot – fachliche Bewertung und Vergleich der eingereichten Angebote

Um die Qualität der Gutachtenangebote seitens des TAB bzw. des Deutschen Bundestages (auch vergleichend) bewerten zu können, sind qualitative Kriterien bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen bzw. zu erfüllen:

  • Aus dem Angebot muss die besondere fachliche Kompetenz der Anbietenden sowie auch des geplanten/eingesetzten Personals insgesamt im hier nachgefragten Themenfeld ausführlich, deutlich, fundiert und transparent hervorgehen und belegt werden. Anzuführen sind insbesondere die relevanten wissenschaftlichen und Forschungserfahrungen und/oder sonstige hervorragende Kompetenzen (inklusive Anerkennungen und Erfolge) im Themenfeld sowohl in der Breite als auch in der Tiefe. Nachzuweisen ist dies in der Regel durch die Darlegung von verantwortlich durchgeführten Projekten, themenrelevanten Tätigkeiten und (wissenschaftlichen) Beratungsleistungen sowie durch in der Scientific Community als aktuell und wichtig eingeschätzte Publikationen.
  • Betrachtet und bewertet wird auch die Qualität der inhaltlichen und formalen Aufbereitung des Angebots insgesamt. Notwendig ist eine klare Strukturierung des Angebots. Ausführlich und nachvollziehbar müssen die beabsichtigte Vorgehensweise bei der Erstellung des Gutachtens und der notwendige und vorgesehene Bearbeitungsaufwand verdeutlicht und begründet werden. Relevant ist zudem die möglichst vollständige Beachtung bzw. Adressierung der in der Bekanntmachung angeführten Bearbeitungsaspekte.
  • Relevant ist auch die Beschreibung des beabsichtigten methodischen Vorgehens zwecks Generierung bzw. Aufbereitung der für das Gutachten relevanten wissenschaftlichen Expertisen und Arbeitsergebnisse. Die gewählte Methodik bzw. die besondere Eignung des methodischen Vorgehens muss nachvollziehbar dargelegt und überzeugend begründet werden. Transparent nachvollziehbar und begründet müssen zudem die inhaltliche Zuordnung und die zeitlichen Abläufe der jeweiligen Arbeitsschritte bzw. Arbeitspakete sein.
  • In die Bewertung der Gutachtenangebote fließt schließlich insbesondere auch die Preiswürdigkeit unter gleichzeitiger Beachtung der qualitativen Hochwertigkeit des jeweiligen Angebots ein.

Bei der Erarbeitung der Angebote sind zudem die Hinweise für Gutachter/innen zu beachten. 

Die Bereitschaft zur intensiven Diskussion und engen Kooperation mit dem TAB wird vorausgesetzt.

Senden Sie uns zunächst eine elektronische Version Ihres Angebots zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt (Word-Dokument zum Ausfüllen) an unsere E-Mail-Adresse buero-tab-beim-bundestag.de. Nach unseren Erfahrungen müssen die ausführlichen Angebote häufig schriftlich, formal und kalkulatorisch überarbeitet werden. Sollten wir Ihr Angebot nach Prüfung durch uns in die engere Wahl ziehen und dem Deutschen Bundestag zur Vergabe vorlegen wollen, werden wir Sie gegebenenfalls um eine entsprechende Modifizierung sowie hernach um die Zusendung eines unterschriebenen Angebots an das TAB bitten (Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin ).

Weitere Informationen und Downloads

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin
+49 30 28491-0
buero∂tab-beim-bundestag.de