Die Einreichungsfrist für Angebote ist am 30. August 2024 abgelaufen.

Quantentechnologien im militärischen Kontext

Gutachter/innen gesucht

Im Rahmen des TA-Projekts »Militärische Nutzung von Quantentechnologien«  sind drei Gutachten zu vergeben, die einen Überblick über den aktuellen Stand von Forschung und Entwicklung sowie zu erwartende Weiterentwicklungen im Hinblick auf mögliche militärische Anwendungen in verschiedenen Bereichen der Quantentechnologie geben. 

Inhaltsübersicht

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Thematischer Hintergrund

Mit Quantentechnologien wird ein Technologiefeld bezeichnet, in dem quantenmechanische Eigenschaften und Effekte, insbesondere Quantenverschränkung, -superposition und -tunneln, ausgenutzt werden, um praktisch nutzbare Anwendungen zu ermöglichen. Das Spektrum reicht dabei von etablierten Technologien wie etwa Lasern, die in der Quantenoptik seit vielen Jahren nicht mehr wegzudenken sind, bis hin zu futuristisch anmutenden Entwicklungen, wie einem Quanteninternet, über das Informationen absolut abhörsicher ausgetauscht werden könnten. Getrieben von ersten Umsetzungserfolgen und aufgrund des Potenzials für revolutionär neuartige Anwendungen, nimmt die Entwicklungsdynamik in diesem Feld gegenwärtig deutlich zu.

Quantentechnologien lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:

  • Quantencomputer und -simulationen
  • Quantenkommunikation und -kryptografie
  • Quantensensorik und -messtechnik

Quantencomputer versprechen die Möglichkeit, bestimmte Operationen deutlich schneller auszuführen als herkömmliche Computer. Dies betrifft etwa die Suche in großen Datenbanken oder die Faktorisierung großer Zahlen. Letzteres ist von höchster Relevanz für die Sicherheit gängiger Verschlüsselungsverfahren. Die praktische Realisierung der Überlegenheit von Quantencomputern gegenüber herkömmlichen Computern ist ein Entwicklungsziel, das von etlichen Akteuren weltweit sehr aktiv und kompetitiv verfolgt wird. Derzeit ist umstritten, ob dies für gewisse Anwendungen bereits gelungen ist.

Quantenkommunikation kann beispielsweise unter Verwendung des quantenmechanischen Effekts der Verschränkung einzelner Photonen zum Zweck der Informationsübertragung über Glasfaserverbindungen realisiert werden. Hierbei handelt es sich um ein sehr dynamisches Forschungsfeld. Bislang sind in einzelnen Pilotanwendungen die Validität des Funktionsprinzips nachgewiesen und einzelne prototypische Netzwerkbausteine realisiert worden.

Die Quantensensorik umfasst eine Vielzahl an Möglichkeiten, um mithilfe von Quanteneffekten physikalische Messgrößen mit höchster Präzision zu bestim­men, etwa zur Zeitmessung (bedeutsam u.a. für Navigation), zur Detektion von elektrischen Signalen oder magnetischen Anomalien oder aber zur Bildgebung. Neben der Weiterentwicklung etablierter Technologien, wie z. B. der Miniaturisierung von Atomuhren zu portablen Exemplaren, wird in diesem Feld auch an neuartigen Anwendungen geforscht, wie etwa einem Quantenradar, mit dem z. B. kleinste Objekte im Weltraum detektiert werden könnten.

Weltweit werden seit einigen Jahren umfangreiche Forschungsprogramme aufgelegt, die Quantentechnologien mit einem beachtlichen Mitteleinsatz fördern. Insgesamt betrachtet haben Quantentechnologien das Potenzial, viele Wirtschafts- und Lebensbereiche erheblich zu beeinflussen. Dies gilt – ähnlich wie bei anderen Spitzentechnologien – in besonderer Art und Weise für den Verteidigungssektor.

Quantentechnologien könnten sich auf alle Bereiche der modernen Kriegsführung auswirken. Zwar stecken etliche der potenziell für militärische Anwendungen relevanten Technologien noch in den Kinderschuhen. Dennoch wird in Fachkreisen eine »Quantenrevolution« für möglich gehalten, die einerseits zu einer erheblichen Effizienzsteigerung der modernen Kriegsführung und zu neuen militärischen Fähigkeiten und Techniken führen, anderererseits aber auch destabilisierende Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben könnte.

Leistungsbeschreibung der zu vergebenden Gutachten

Im Rahmen eines TA-Projekts sollen in dieser ersten Gutachtenphase drei Gutachten erstellt werden, die einen Überblick geben über den derzeitigen Forschungs- und Entwicklungsstand und zu erwartende Weiterentwicklungen im Hinblick auf mögliche militärische Anwendungen. Fokus der Gutachten sind die Technologiebereiche:

Gutachten 1: Quantencomputer und -simulationen
Gutachten 2: Quantenkommunikation und -kryptografie
Gutachten 3: Quantensensorik und -messtechnik

Es sind jeweils folgende Arbeitsschritte vorzusehen:

  • Identifizierung derjenigen Technologien, für die militärische bzw. Dual-use Anwendungen für möglich gehalten werden.
  • Charakterisierung der Technologien, die mindestens eine Beschreibung des Funktionsprinzips, Beispiele für die technologische Umsetzung sowie Einschätzungen zur Leistungsfähigkeit (aktuell und erwartet, wenn möglich im Vergleich mit dem Stand der Technik bei konventionellen Technologien) umfasst.
  • Darstellung des Entwicklungsstands bzw. des technologischen Reifegrads und – soweit möglich –Abschätzung der Entwicklungsperspektiven, des Forschungs- und Entwicklungsbedarfes sowie des Zeithorizonts bis zur Anwendungsreife der Technologien.
  • Übersicht zu Forschungs- und Entwicklungsprogrammen und -projekten, deren Zielsetzungen und Mitteleinsatz in Deutschland und weltweit.
  • Überblick zu den Akteuren der internationalen Forschungs- und Entwicklungslandschaft im Hinblick auf militärische oder Dual-Use-Technologien.

Für das Gutachten sind wissenschaftliche Publikationen, Forschungsförderungsdatenbanken, Strategiepapiere (z. B. Übersichten zu F&E-Aktivitäten, Roadmaps, Szenarien) aus dem Umfeld von Streitkräften und militärischen Think-Tanks, Medienberichte und weitere einschlägige Veröffentlichungen zu sichten und auszuwerten sowie ggf. ergänzende Expert/inneninterviews durchzuführen.

Zum Leistungsumfang gehört auch die Teilnahme an zwei Besprechungen (vorzugsweise persönlich): einem Auftakttreffen nach Auftragserteilung sowie einer Abschlusspräsentation.

Ausblick: Der hier erarbeitete technologische Überblick soll in einer späteren Gutachtenphase als Ausgangspunkt dienen für Einschätzungen, welche neuartigen militärischen Fähigkeiten damit ermöglicht werden. Schließlich sollen darauf aufbauend mögliche Auswirkungen auf die Friedens- und Sicherheitspolitik diskutiert werden.

Bearbeitungsaufwand und Termine

Der vergütbare Bearbeitungsaufwand beträgt für jedes der drei Gutachten etwa 2-3 Personenmonate.

Aus dem Angebot muss klar hervorgehen, welcher Arbeitsaufwand und welche Kosten kalkuliert werden. Änderungen oder Konkretisierungen der Untersuchungsaspekte sind möglich und sollten ggf. zwischen TAB und potenziellen Auftragnehmer/innen im Rahmen der Angebotserstellung abgestimmt werden. Angebote können ggf. auch für mehr als eines der Gutachten abgegeben werden. Die grundsätzliche Bereitschaft zur engen Kooperation mit dem TAB wird vorausgesetzt.

  • Abgabetermin für Angebote ist der 30. August 2024.
  • Mit der Bearbeitung der Gutachten soll am 15. Oktober 2024 begonnen werden.
  • Ein Auftakttreffen soll voraussichtlich Anfang November 2024 im TAB stattfinden.
  • Die Gutachten sind bis zum 31. Januar 2025 fertigzustellen.

Gutachtenvergabe und -erstellung zu den genannten Terminen erfolgen vorbehaltlich der rechtzeitigen Zustimmung bzw. Mittelbewilligung durch den Deutschen Bundestag.

Hinweise zur Angebotserstellung

Aufgabe des TAB ist es, eingehende Angebote zu sichten und wissenschaftlich zu bewerten sowie dem Deutschen Bundestag Vorschläge zur Gutachtenvergabe zu unterbreiten.

Qualitative und formale Anforderungen an das Gutachtenangebot – fachliche Bewertung und Vergleich der eingereichten Angebote

Um die Qualität der Gutachtenangebote (auch vergleichend) seitens des TAB bzw. des Deutschen Bundestages bewerten zu können, sind qualitative Kriterien bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen bzw. zu erfüllen; diese Kriterien werden gleichwertig bei der Bewertung berücksichtigt:

  • Aus dem Angebot muss die besondere fachliche Kompetenz der Anbietenden sowie auch des konkret eingesetzten wissenschaftlichen Personals insgesamt im hier nachgefragten Themenfeld ausführlich, deutlich, fundiert und transparent hervorgehen und belegt werden. Anzuführen sind insbesondere die relevanten wissenschaftlichen und Forschungserfahrungen und/oder sonstigen hervorragenden Kompetenzen (inkl. Anerkennungen und Erfolge) im Themenfeld sowohl in der Breite als auch in der Tiefe. Nachzuweisen ist dies in der Regel durch die Darlegung von verantwortlich durchgeführten Projekten, themenrelevanten Tätigkeiten und (wissenschaftlichen) Beratungsleistungen sowie den Nachweis von themenrelevanten Publikationen (z.B. peer-reviewed).
  • Betrachtet und bewertet wird auch die Qualität der inhaltlichen und formalen Aufbereitung des Angebots insgesamt. Notwendig ist eine klare Strukturierung des Angebots. Ausführlich und nachvollziehbar müssen die beabsichtigte Vorgehensweise bei der Erstellung des Gutachtens und der notwendige und vorgesehene Bearbeitungsaufwand verdeutlicht und begründet werden. Relevant ist zudem die (möglichst vollständige) Beachtung bzw. Adressierung der in der Bekanntmachung angeführten Bearbeitungsaspekte.
  • Bewertet wird zudem die Beschreibung des beabsichtigten methodischen Vorgehens zwecks Generierung bzw. Aufbereitung der für das Gutachten relevanten wissenschaftlichen Expertisen und Arbeitsergebnisse. Die gewählte Methodik bzw. die besondere Eignung des methodischen Vorgehens muss nachvollziehbar dargelegt und überzeugend begründet werden. Transparent nachvollziehbar und begründet müssen zudem die inhaltliche Zuordnung und die zeitlichen Abläufe der jeweiligen Arbeitsschritte bzw. Arbeitspakete sein.
  • In die Bewertung der Gutachtenangebote fließt schließlich auch der Preis des jeweiligen Angebots ein.

Bitte beachten Sie bei der Erstellung Ihres Angebots die Hinweise zu Pflichtangaben. Senden Sie uns zunächst eine elektronische Version Ihres Angebots zusammen mit dem ausgefüllten Formblatt (Word-Dokument zum Ausfüllen) an unsere E-Mail-Adresse buero-tab-beim-bundestag.de. Unserer Erfahrung nach bedürfen detaillierte Angebote häufig einer schriftlichen, formalen und kalkulatorischen Überarbeitung. Sollten wir Ihr Angebot nach unserer Prüfung in die engere Wahl ziehen und dem Deutschen Bundestag zur Vergabe vorlegen wollen, werden wir Sie ggf. um eine entsprechende Modifizierung und anschließend um die Übersendung eines unterschriebenen Angebots an das TAB (Neue Schönhauser Straße 10, 10178 Berlin ) bitten.

Sollte es zu einer Zusammenarbeit zwischen Ihnen und dem TAB kommen, wird diese auf der Grundlage eines Vertrages zwischen dem Deutschen Bundestag und Ihnen erfolgen. 

Das TAB ist Ansprechpartner für alle projektspezifischen wissenschaftlichen Fragen und zuständig für die Prüfung und Abnahme Ihres Gutachtens. Die Bereitschaft zur intensiven Diskussion und engen Kooperation mit dem TAB wird vorausgesetzt.

Weitere Informationen und Downloads

Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB)
Neue Schönhauser Straße 10
10178 Berlin
+49 30 28491-0
buero∂tab-beim-bundestag.de