raps, energiepflanzenOlaf Schneider/pixelio

Chancen und Herausforderungen neuer Energiepflanzen

  • Projektteam:

    Rolf Meyer, Armin Grunwald, Christine Rösch, Arnold Sauter

  • Themenfeld:

    Landwirtschaft und Ernährung

  • Themeninitiative:

    Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

  • Analyseansatz:

    TA-Projekt

  • Starttermin:

    2006

  • Endtermin:

    2010

In der EU sollen bis zum Jahr 2020 20 % des Primärenergiebedarfs durch erneuerbare Energieträger gedeckt werden, um den Ausstoß klimarelevanter Gase und die Abhängigkeit von Importen fossiler Energieträger zu verringern. Biomasse ist sowohl in der Europäischen Union als auch in Deutschland der wichtigste erneuerbare Energieträger mit einem Anteil von rund zwei Dritteln. In den Ausbaustrategien für erneuerbare Energien haben Bioenergieträger eine große Bedeutung. Die Biokraftstoff- und Biogaserzeugung sind in Deutschland in den letzten Jahren aufgrund der staatlichen Förderung stark angestiegen. Dieser Teil der Bioenergie beruht im Wesentlichen auf Energiepflanzenanbau (v.a. Raps und Mais).
Mit den insbesondere in den Jahren 2007/2008 weltweit stark ansteigenden Nahrungsmittelpreisen wurden allerdings die Ausbauziele für Biokraftstoffe teilweise infrage gestellt. Kontrovers wurde diskutiert, inwieweit die zunehmende Produktion von Biokraftstoffen zu diesem Preisanstieg beigetragen hatte. Mit der Finanz- und Wirtschaftskrise sind dann die Agrarpreise deutlich gefallen, und die Landwirtschaft befindet sich inmitten einer Erlös- und Einkommenskrise, in der Energiepflanzen als Einkommensoption erneut Bedeutung erlangen können.
Ein weiterer Diskussionspunkt ist, in welchem Umfang ambitionierte Ausbauziele zum Import von Bioenergieträgern führen und dadurch in den tropischen Exportländern eine Ausweitung der Anbauflächen auf Kosten von Regenwald auslösen werden. Im Fall einer Regenwaldrodung in großem Umfang würde dies sogar erhöhte Treibhausgasemissionen anstelle ihrer Reduktion bedeuten. Diese schnellen Wechsel in der öffentlichen Diskussion stellen die wissenschaftliche Politikberatung in diesem Themenfeld vor besondere Herausforderungen.

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Gegenstand und Ziel der Untersuchung

Das TA-Projekt »Chancen und Herausforderungen neuer Energiepflanzen« (Kurztitel »Energiepflanzen«) ist vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 27. September 2006 beschlossen worden. Aufgrund der Bedeutung der sehr komplexen Thematik und der vielfältigen Anforderungen an das Projekt wurde eine gestufte Vorgehensweise gewählt. In der ersten Projektphase stand die Sichtung und vergleichende Auswertung vorliegender Studien im Mittelpunkt. Einen Überblick über das Themenfeld geben die Basisanalysen (TAB-Arbeitsbericht Nr. 121). Die Untersuchungen in der zweiten Projektphase konzentrierten sich auf die vertiefende Analyse von drei Themenbereichen: Ausbau der Energiepflanzennutzung und (Flächen-)Konkurrenzen national und international, Dimensionen einer umweltverträglichen Energiepflanzenproduktion sowie Zertifizierung biogener Energieträger (TAB-Arbeitsbericht Nr. 136 erscheint im Frühjahr 2010).

Ergebnisse

Wichtige Ergebnisse aus den drei Untersuchungsschwerpunkten der zweiten Projektphase werden im Folgenden zusammengefasst.

Ausbau der Energiepflanzennutzung und (Flächen-)Konkurrenzen

Die zukünftige Entwicklung von Nutzungskonkurrenzen zwischen der Energiepflanzenerzeugung auf der einen Seite und der Nahrungs- und Futtermittelproduktion sowie der Erhaltung natürlicher Ökosystemen auf der anderen Seite ist in komplexer Weise von zahlreichen sozioökonomischen Rahmenbedingungen abhängig. Politisch festgelegte Ausbauziele und Förderstrategien zu Bioenergie und Energiepflanzennutzung sind dabei nur ein Faktor unter vielen. Da zukünftige sozioökonomische Entwicklungen und politische Gestaltungen nicht vorhersagbar sind, wurde der mögliche Entwicklungsspielraum mittels Szenarien analysiert.

Auf globaler Ebene wird in den nächsten Jahrzehnten der Druck hoch sein, die landwirtschaftliche Nutzfläche weiter auszudehnen. Wichtige Ursache für die Erschließung neuer landwirtschaftlicher Flächen ist die steigende Nahrungsmittelnachfrage, bedingt insbesondere durch die wachsende Weltbevölkerung. Nur wenn eine Entwicklung mit starkem ökonomischen Wachstum und hohen Investitionen im Agrarsektor eintritt, kann auch eine deutliche Steigerung der landwirtschaftlichen Flächenproduktivität erwartet werden. Ein starker Ausbau der Energiepflanzennutzung ist nicht automatisch mit einer besonders großen Anbauflächenausweitung verbunden. Im Rahmen einer weltweit verfolgten ambitionierten Klimaschutzpolitik ist ein deutlicher Ausbau der Energiepflanzennutzung möglich, wenn eine hohe Steigerung der landwirtschaftlichen Erträge und der Effizienz von Konversionsverfahren einschließlich der Entwicklung hochertragreicher Energiepflanzennutzungen gewährleistet werden können.

Für Deutschland zeigen die Szenarienanalysen, dass sich zukünftig die Flächenkonkurrenz sowohl verstärken als auch abschwächen kann, in Abhängigkeit von der Ausbaustrategie zur Energiepflanzennutzung und allgemeinen Rahmenbedingungen. Eine Fortsetzung des Trends der letzten Jahre bei der Energiepflanzennutzung und insbesondere die vorgesehenen Quoten für Biokraftstoffe würden allerdings zu einer spürbaren Erhöhung des weltweiten Flächenbedarfs pro Person für Deutschland führen. Hohe Ertragssteigerungen bei Nahrungs- und Futtermitteln führen zu mehr verfügbarer Fläche für den Energiepflanzenanbau und verringern den Konkurrenzdruck. Hohe Ertragssteigerungen bei Energiepflanzen ermöglichen einen höheren Beitrag zur Energieversorgung bei gleicher Fläche. Entscheidenden Einfluss auf die Flächenkonkurrenz hat die Gesamthöhe der Ausbauziele, also die Summe der zukünftigen Energiepflanzennutzungen für Strom, Wärme und Kraftstoffe. Es ist also eine integrierte Betrachtung notwendig. Begrenzte Ausbauziele für die Energiepflanzennutzung tragen in Abhängigkeit von den sonstigen Rahmenbedingungen zu einem gleich bleibenden bzw. deutlich abnehmenden globalen Flächenbedarf Deutschlands bei. Unter günstigen Voraussetzungen sind auch ambitionierte Ausbauziele möglich, ohne die Flächenkonkurrenz zu verschärfen.

Auf regionaler Ebene bestehen zwischen den Agrarstandorten und Produktionsschwerpunkten deutliche Unterschiede. Die Szenarien, und damit die diesen zugrunde liegenden unterschiedlichen politischen Konzepte der Energiepflanzennutzung, führen in den untersuchten Regionen zu verschiedenen Entwicklungen der Energiepflanzennutzung. Während beispielsweise einige Regionen (z.B. Ackerbauregionen) tendenziell besser bei global orientierten Entwicklungen abschneiden, ist für andere Regionen (z.B. mit intensiver Tierhaltung) eine regional angepasste Entwicklung von Vorteil. Nutzungskonkurrenzen bestehen nicht nur um Flächen, sondern auch um landwirtschaftliche Nutzungsansprüche an die Umwelt. Diese Konkurrenzbeziehungen bestehen bei der Verwendung der Biomasse für Lebensmittel, für stoffliche Nutzungsmöglichkeiten und für die energetischen Nutzungswege. Für alle Regionen gilt, dass eine Abnahme der Flächenkonkurrenz durch Energiepflanzennutzung mit der Nahrungsmittelerzeugung gleichzeitig zu einer Verschlechterung bei verschiedenen Umweltindikatoren führt, also die Nutzungskonkurrenz mit Umweltgütern verschärft. Einzelne regionale Nutzungssysteme, die Synergien zwischen den Ressourcen ermöglichen und die regulierenden Leistungen der Ökosysteme berücksichtigen, können aber auch die Konkurrenzen insgesamt abschwächen.

Umweltverträgliche Energiepflanzenproduktion

Die Energiepflanzennutzung soll zu einer klima- und umweltverträglicheren Gestaltung der Energieversorgung beitragen. Je nach Kulturpflanze, Anbauverfahren und Standort kann der Anbau von Energiepflanzen jedoch auch negative Umweltwirkungen verursachen. Der Energiepflanzenanbau und seine flächenspezifischen Umweltauswirkungen unterscheiden sich dabei nicht grundlegend vom Nahrungs- und Futtermittelanbau, wenn – was bisher meistens der Fall ist – identische Kulturen und Anbauverfahren eingesetzt werden.

Die zusätzliche Nachfrage nach Energiepflanzen hat zu einer Ausdehnung der bewirtschafteten Fläche insgesamt beigetragen. Im Jahr 2009 wurden auf rund 17 % der Ackerfläche in Deutschland Energiepflanzen angebaut. Umweltrelevant ist jedoch nicht in erster Linie dieser relativ hohe Flächenanteil, sondern vor allem die geringe Anzahl an Energiepflanzenarten, die bisher angebaut werden: Auf Raps entfallen 55 % und auf Mais 30 % der Energiepflanzenanbaufläche.

Ein umweltverträglicher Anbau von Energiepflanzen könnte auf der Grundlage der verfügbaren Erkenntnisse, fachrechtlicher Regelwerke, Verfahren und Techniken realisiert werden, wenn diese Basis an die Ausweitung des Energiepflanzenanbaus angepasst würde. Dies betrifft insbesondere die Herausforderungen bei der Lagerung und Ausbringung von Gärrückständen sowie bei der Überwachung von Nährstoffströmen beim Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen.

In Abhängigkeit von der vorherigen Flächennutzung kann ein standortangepasster Anbau mehrjähriger Energiepflanzen positive Auswirkungen auf den Boden, den Wasserhaushalt und die Artenvielfalt haben. Insbesondere Kurzumtriebplantagen weisen im Vergleich zu einjährigen Kulturen eine höhere Stabilität, Elastizität und Resilienz gegenüber Witterungsextremen und Klimaänderungen auf.

Zertifizierung biogener Energieträger

In den letzten Jahren mehrten sich die Stimmen, dass die verstärkte Förderung des Biokraftstoffeinsatzes in den Industrieländern die Gefahr negativer ökologischer und sozioökonomischer Konsequenzen in Exportländern des Südens heraufbeschwören würde. Seitens der Politik setzte sich in Europa das Konzept der Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien mit verpflichtender Zertifizierung durch. Mit der im Juni 2009 in Kraft getretenen EU-Richtlinie müssen bei der Nutzung flüssiger Biokraft- und Biobrennstoffe steigende Mindest-Treibhausgasreduzierungen erreicht und in der EU die Cross-Compliance-Bestimmungen eingehalten werden. Grundsätzlich – und damit auch außerhalb der EU – dürfen die landwirtschaftlichen Rohstoffe nicht auf Flächen anerkannt hohen Wert hinsichtlich der biologischen Vielfalt produziert werden.

Soziale bzw. sozioökonomische Kriterien sind bislang kein Teil der Zertifizierungskriterien. Allerdings ist die EU-Kommission verpflichtet, dem Europäischen Parlament und Rat in Bezug auf relevante Exportländer für Bioenergieträger alle zwei Jahre (zum ersten Mal 2012) über soziale Folgen einer erhöhten Nachfrage nach Biokraftstoff in der Gemeinschaft und in Drittländern zu berichten. Die Kommission soll Korrekturen der EU-Richtlinie vorschlagen, wenn negative Auswirkungen nachweisbar sind.

Indirekte Landnutzungsänderungen werden in der Treibhausgasbilanz ebenfalls nicht berücksichtigt. Dabei steht bisher keine argumentativ und in der Datenerfassung hinreichend abgesicherte Methodik zur Einbeziehung der indirekten Effekte von Landnutzungsänderungen in die Treibhausgasbilanzierung zur Verfügung. Zur Lösung dieses Problems gibt es verschiedene Vorschläge.

Über die engere Frage der Energiepflanzenproduktion hinaus weisen Forderungen nach Etablierung einer transparenten und partizipativen Landnutzungsplanung in den Exportländern sowie die Schaffung eines globalen, multilateralen Übereinkommens zum Schutze ökologisch wertvoller Landgebiete bzw. die Etablierung eines globalen Landnutzungsstandards.

Handlungsperspektiven der Energiepflanzennutzung

In der Gesamtschau sind vier grundsätzliche Ausrichtungen der Energiepflanzennutzung bzw. Handlungsperspektiven bei Ausbauzielen und Förderpolitiken identifiziert und ihnen Schwerpunkte aus den Handlungsfeldern umweltverträgliche Energiepflanzenproduktion und Zertifizierung zugeordnet worden. Die Handlungsperspektiven sind durch jeweils spezifische Vor- und Nachteile gekennzeichnet.

Handlungsperspektive: Priorität für Biokraftstoffe beibehalten

Im Mittelpunkt steht bei dieser Handlungsperspektive das Festhalten an dem bindenden Ausbauziel von 10 % Biokraftstoffanteil für die EU und dem deutschen Ausbauziel von 12 bis 15 % für Deutschland (jeweils für das Jahr 2020). Dahinter stehen die Zielsetzungen, die Nutzung nichtfossiler Kraftstoffe auszubauen und damit einen Beitrag des Verkehrsbereiches zur Reduktion von Klimagasemissionen zu leisten sowie eine höhere Versorgungssicherheit zu erreichen.

Konsequenz dieser Ausrichtung müsste sein, die Strom- und Wärmeerzeugung auf der Basis von Energiepflanzen in Deutschland mehr oder weniger auf dem heutigen Niveau einzufrieren (bzw. ggf. sogar zurückzuführen), um zusätzliche Flächenkonkurrenzen zu vermeiden. Auch unter günstigen Rahmenbedingungen wird es schwierig werden, den Biokraftstoffanteil im Jahr 2020 größtenteils auf der Basis der deutschen (bzw. europäischen) Produktion von Biokraftstoffen der sogenannten 1. Generation zu erreichen.

Deshalb sind diese Quoten auch unter dem Vorbehalt festgelegt worden, dass im Zieljahr ein merklicher Anteil durch Biokraftstoffe der sogenannten 2. Generation (insbesondere BtL) bereitgestellt werden kann. Damit ist allerdings eine erhebliche Unsicherheit verbunden: Einerseits lässt sich derzeit nicht sicher abschätzen, ob diese Konversionstechnologien bis dahin technologisch ausgereift sind und wirtschaftlich betrieben werden können. Anderseits ist zurzeit unklar, in welchem Umfang Reststoffe genutzt werden können oder Energiepflanzen (z.B. Kurzumtriebsplantagen) als Rohstoffbasis benötigt werden. Nicht auszuschließen ist, dass die Erreichung des Ausbauziels für Biokraftstoffe bei ungenügenden Fortschritten gefährdet sein kann.

Diese Handlungsperspektive wird aufgrund der geringen Energieproduktivität pro Fläche zu einem relativ geringen Beitrag der Bioenergie (bzw. hier der Energiepflanzennutzung) zur Bereitstellung regenerativer Energien führen. Ebenso können nur begrenzte Einsparungen bei den Klimagasemissionen erwartet werden. Die Unsicherheiten bei der Höhe und Klimawirksamkeit von NOx-Emissionen infolge der Stickstoffdüngung sind bei den Biokraftstoffen der sogenannten 1. Generation von besonderer Bedeutung und können den Klimaschutzbeitrag noch weiter verringern.

Eine Bereitstellung der Biokraftstoffe im Wesentlichen durch inländische (bzw. europäische) Erzeugung würde verhindern, dass der global bestehende Druck zur Ausweitung landwirtschaftlicher Nutzflächen weiter erhöht wird. Dies gilt allerdings nur so lange, wie als Folge der europäischen Biokraftstoffproduktion nicht ein Teil der europäischen Futter- und Nahrungsmittelproduktion ins Ausland verdrängt wird. Eine Ausrichtung auf die europäische Erzeugung von Biokraftstoffen erfordert einen entsprechenden Außenschutz. Dies gilt nicht nur für die Biokraftstoffe der sogenannten 1. Generation, sondern voraussichtlich auch für die Biokraftstoffe der nächsten Generation, weil diese unter Umständen in tropischen Ländern mit großen Holzvorräten billiger produziert werden können. Die Beibehaltung bzw. der Ausbau von Außenschutzregelungen ordnen sich eher in eine globale Entwicklung hin zu einer Abschottung von Wirtschaftsräumen ein, die insgesamt zu einer besonders hohen Ausdehnung landwirtschaftlicher Flächen mit allen ihren Folgen führen würde. Aus der Konzentration auf Biokraftstoffe aus inländischer Erzeugung ergibt sich, dass von den diskutierten Handlungsoptionen zur umweltverträglichen Energiepflanzenproduktion diejenigen eine besondere Dringlichkeit besitzen, die sich auf den Anbau von Energiepflanzen zur Biokraftstofferzeugung beziehen, beispielsweise zum Schutz des Dauergrünlandes und zum umweltgerechten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

Unter dieser Handlungsperspektive hätte die Zertifizierung keine hohe Priorität, wenn sich die Energiepflanzennutzung auf inländische Erzeugung konzentriert und mögliche negative Umweltwirkungen des Energiepflanzenanbaus durch eine Fortschreibung der ordnungsrechtlichen Regelungen zur Landbewirtschaftung verhindert werden. Vorrangige Aufgabe bei der Zertifizierung wäre eine erfolgreiche Implementierung des beschlossenen Zertifizierungssystems.

Handlungsperspektive: Priorität auf Strom- und Wärmeerzeugung aus Energiepflanzen verschieben

Diese Ausrichtung zielt darauf, die landwirtschaftlichen Energiepflanzenpotenziale mit möglichst klimaeffizienten Produktlinien zu nutzen. Die Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung weist derzeit und auf absehbare Zeit die besseren Einsparpotenziale bei den Treibhausgasemissionen auf. Sie kann beispielsweise auf der Basis von biogenen Festbrennstoffen oder Biogas erfolgen. Außerdem resultiert aus der Ganzpflanzennutzung eine höhere Flächenproduktivität der Energiebereitstellung als bei Biokraftstoffen der sogenannten 1. Generation. Entsprechende Ausbauziele für die Strom- und Wärmegewinnung auf der Basis von Energiepflanzen wären festzulegen und die Förderpolitiken dahingehend anzupassen. Damit ließen sich höhere Anteile der Bioenergie am regenerativen Strom und am gesamten Stromverbrauch erzielen, als in der „Leitstudie 2008“ vorgesehen. Zielsetzung dieser Handlungsperspektive ist, eine möglichst hohe Energieproduktivität pro Fläche, einen relativ hohen Beitrag zur regenerativen Energieversorgung und einen möglichst großen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen zu erreichen.

Konsequenz dieser Ausrichtung müsste die stufenweise Zurücknahme der Biokraftstoffquote bis zur ihrer völligen Abschaffung sein. Dies würde eine Änderung der europäischen Festlegungen zum Biokraftstoffanteil verlangen. Außerdem würde dies auf den Widerstand der europäischen Biokraftstoffindustrie stoßen, die sich in den letzten Jahren gerade erst auf der Basis der staatlichen Förderung der Biokraftstoff entwickelt hat. Eine Kompromisslösung könnte ein Einfrieren der Quote bei den derzeit festgelegten 5,75 % sein, als Vertrauensschutz und zur Ausnutzung der getätigten Investitionen. Eine Zurücknahme der Biokraftstoffförderung würde auch bedeuten, dass verstärkte Anstrengungen bei effizienteren Fahrzeugen und bei neuen Antriebssystemen unternommen werden müssten, um Klimaschutzziele im Verkehrsbereich zu erreichen.

Unsicherheiten bestehen bei dieser Ausrichtung darin, inwieweit ambitionierte Ziele zum Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung erreicht werden können. Diese ist stark an den Ausbau von Nah- und Fernewärmeversorgungen gebunden. Eine Ausrichtung auf die stationäre Nutzung erfordert daher gezielte Maßnahmen, um entsprechende Hemmnisse zu überwinden, da der Vorteil der stationären Nutzung zur Strom- und Wärmeerzeugung an die Kraft-Wärme-Kopplung gebunden ist.

Bei einer Ausrichtung auf die Strom- und Wärmeerzeugung (aus Energiepflanzen) liegt es nahe, auch der Bioenergienutzung auf der Basis von biogenen Rest- und Abfallstoffen Priorität einzuräumen und diese bevorzugt zu fördern. Die energetische Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen bietet die Möglichkeit, zur Vermeidung von Flächenkonkurrenzen beizutragen. Außerdem sind mit ihr weitere Vorteile verbunden wie niedrige CO2-Vermeidungskosten und günstige Ökobilanzergebnisse, weil die Umweltbelastungen aus der landwirtschaftlichen Biomassebereitstellung wegfallen.

Priorität für die Strom- und Wärmeerzeugung schafft günstige Voraussetzungen für die Nutzung regionaler Bioenergie-Potenziale, da in der Regel die benötigte Biomasse nicht über größere Entfernungen transportwürdig ist und daher nicht über internationale Märkte bezogen werden kann. Dies gilt beispielsweise für die Energiepflanzennutzung in Biogasanlagen ebenso wie für die Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe. Außerdem sind hiermit besonders gute Chancen für die Landwirtschaft als Bioenergieproduzent verbunden. Daher würde die hier diskutierte Ausrichtung unterstützt, wenn die Förderung regionaler Innovations- und Nutzungsnetzwerke zu Bioenergie ausgebaut würde.

Von den diskutierten Handlungsoptionen zur umweltverträglichen Energiepflanzenproduktion sind hier insbesondere diejenigen relevant, die sich auf den Anbau von Energiepflanzen zur Strom- und Wärmeerzeugung beziehen. Beispielsweise gilt dies für die Einhaltung mindestens dreigliedriger Fruchtfolgen bei einjährigen Kulturen, um u.a. eine Konzentration des Maisanbaus um Biogasanlagen herum zu verhindern.

Als Alternative oder Ergänzung kommt eine Ausweitung der Zertifizierung auf alle Arten von Bioenergieträgern, also auch feste und gasförmige, infrage, wenn die Nachhaltigkeitsanforderungen über die bestehenden europäischen Standards für die Landwirtschaft hinausgehen bzw. ggf. durch den Energiepflanzenanbau notwendige Anpassung der ordnungsrechtlichen Regelungen ersetzen sollen.

Handlungsperspektive: Auf die Stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe umsteuern

Biomasse wird hier als eine zukünftig immer wichtiger werdende Grundlage eines breiten Spektrums stofflicher Nutzungen gesehen. Eine energetische Nutzung soll erst am Ende des Lebenszyklus der stofflichen Nutzungen erfolgen. Koppel- und Kaskadennutzungen sollen so weit wie möglich entwickelt und genutzt werden. Zielsetzung dieser Handlungsperspektive ist, eine Alternative für das in Zukunft zunehmend knapp und damit teurer werdende Erdöl als wichtiger Grundstoff der chemischen Industrie und vieler industrieller Anwendungen aufzubauen. Auch aus Klimaschutzgründen soll nach einer alternativen, regenerativen Rohstoffbasis gesucht werden.

Stoffliche Nutzungen nachwachsender Rohstoffe sind heute schon teilweise wirtschaftlich. Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist aber nur ein langsamer Ausbau der stofflichen Nutzung nachwachsender Rohstoffe zu erwarten. Für einen schnellen Ausbau ist daher eine staatliche Förderung neuer Nutzungsbereiche notwendig. Damit müsste eine Verlagerung der Förderung von der energetischen zur stofflichen Nutzung erfolgen. Mit dem Umbau der Förderpolitik wäre bei dieser Ausrichtung möglichst früh zu beginnen, damit die zukünftig für stoffliche Nutzungen benötigte landwirtschaftliche Biomasse dann zur Verfügung steht und nicht in der Zwischenzeit durch Investitionen und Anlagenkapazitäten für energetische Nutzungen blockiert wird.

Ein starker Ausbau stofflicher Nutzungen wäre auf erhebliche Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen angewiesen. Beispielsweise ist das Konzept der Bioraffinerie noch in einem relativ frühen Entwicklungsstadium. Bei dieser Ausrichtung sollten die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zu Konversionstechnologien für Biokraftstoffe der sogenannten 2. Generation möglichst offen angelegt werden, damit diese Technologien ggf. auch für die Bereitstellung von Rohstoffen für die stoffliche Nutzung eingesetzt werden können. Außerdem wäre der Abschätzung der neu erschließbaren Potentiale und Nutzungswege für Koppelungs- und Kaskadennutzungen sowie der Entwicklung entsprechender Forschungs- und Technologiestrategien eine hohe Priorität einzuräumen.

Das Problem bei einer Ausrichtung auf stoffliche Nutzungen ist die sehr große Vielfalt stofflicher Nutzungswege, die noch bedeutend größer ist als bei der energetischen Nutzung. Dies erschwert es deutlich, zielgerichtete Förderstrategien zu entwickeln. Die Konsequenz einer frühzeitigen Umsteuerung auf stoffliche Nutzungen wäre außerdem, dass kurz- bis mittelfristig Potenziale der Energiepflanzennutzung nicht vollständig ausgeschöpft würden.

Priorität für die stoffliche Nutzung würde bei der Zertifizierung die Dringlichkeit erhöhen, Nachhaltigkeitsstandards für die stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe zu entwickeln und diese in Zertifizierungssysteme einzubeziehen. Das Problem ist dabei, dass eine generelle Zertifizierung für stoffliche Nutzungen nur im Rahmen der Etablierung eines globalen Biomasseproduktionsstandards praktikabel sein dürfte.

Handlungsperspektive: Bioenergieträger importieren

Zielsetzung dieser Handlungsperspektive ist, die Energiepflanzennutzung möglichst flächen-, klimaschutz- und kosteneffizient zu gestalten. Aufgrund der höheren Flächenproduktivität und stärkeren Vermeidung von Treibhausgas-Emissionen sowie der niedrigeren Produktionskosten würden Biokraftstoffquoten im Wesentlichen durch Importe aus tropischen Ländern (z.B. Biodiesel auf der Basis von Palmöl, Bioethanol auf der Basis von Zuckerrohr) erfüllt. Hierfür würden eine Wiederaufnahme und ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Runde der WTO-Verhandlungen mit einem entsprechenden Abbau von Außenschutzregelungen im Agrarbereich eine wichtige Rolle spielen. Entsprechend wäre auch der entsprechende Abbau von Zöllen und Subventionsregelungen für Bioenergieträger in der EU notwendig.

Da der Energiepflanzenanbau in Deutschland bei dieser Handlungsperspektive tendenziell keine große Ausweitung erfahren wird, hat die Weiterentwicklung der ordnungsrechtlichen Regelungen zur Landbewirtschaftung und ihre Anpassung an neue Herausforderungen des Energiepflanzenanbaus keine hohe Priorität. Stattdessen sind Standardsetzungen und Zertifizierung zentrale Elemente dieser Ausrichtung. Sie ist darauf angewiesen, dass eine nachhaltige Erzeugung der Bioenergieträger in Exportländern gewährleistet und das Problem indirekter Landnutzungsänderungen erfolgreich in den Griff bekommen wird. Außerdem würde die Erweiterung der Zertififzierungskriterien (hinsichtlich weiterer ökologischer sowie sozialer bzw. sozioökonomischer Kriterien) an Priorität gewinnen.

Hier liegt auch das größte Risiko dieser Ausrichtung. Die Erfassung indirekter Landnutzungsänderungen mit Zertifizierungssystemen wird durchweg als sehr problematisch beurteilt. Wenn durch den Import von Biokraftstoffen direkt oder indirekt Umwandlungen von Regenwäldern oder Torfböden in landwirtschaftliche Produktionsflächen bewirkt werden, dann kommt es zu erheblichen zusätzlichen Emissionen von Treibhausgasen.

Den Zielsetzungen dieser Handlungsperspektive entspricht es weiterhin, mittelfristig die mengenbezogene Förderung in den einzelnen Nutzungsbereichen auslaufen zu lassen und durch eine möglichst weitgehende Integration in einen sektorübergreifenden Emissionshandel zu ersetzen, wie dies beispielsweise der Sachverständigenrat für Umweltfragen fordert. Eine Verknüpfung mit der Zertifizierung von Bioenergieträgern besteht darin, dass auch für den Emissionshandel die Reduktion der Klimagasemissionen erfasst und zertifiziert werden muss.

Publikationen


Opportunities and challenges facing new energy crops. Summary
Meyer, R.; Rösch, C.; Sauter, A.
2010. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). doi:10.5445/IR/1000137880VolltextVolltext der Publikation als PDF-Dokument
Opportunities and challenges facing new energy crops. Summary
Meyer, R.; Grunwald, A.; Rösch, C.; Sauter, A.
2007. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). doi:10.5445/IR/1000137978VolltextVolltext der Publikation als PDF-Dokument
Chancen und Herausforderungen neuer Energiepflanzen. Basisanalysen
Meyer, R.; Grunwald, A.; Rösch, C.; Sauter, A.
2007. Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB). doi:10.5445/IR/1000102973VolltextVolltext der Publikation als PDF-Dokument

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